Kontaktprobleme!
Leider hatte unser Kontaktformular ein Problem.
Wir hoffen dass jetzt aber wieder im Griff zu haben.
Solltet ihr also also bereits länger auf eine Antwort warten, einfach mail an
vorstand-ssc-germania-essen@gmx.net
Bitte nur noch Kontakt per email, keine Anrufe.
Neue Bedürfnisregelungen des RSB ! Bitte beachten!
Der RSB hat die Regeln für die Erteilung eines Bedürfnisses dem neuen Waffengesetz „angepaßt“.
Wer zukünftig ein Bedürfniss beantragen möchte, muß nachweisen – im Verein mit dieser Waffe auch schießen zu können – dh. die Trainingsmöglichkeit muß auf einem Schießstand des Vereins gegeben sein.
Der Vorstand hat, um dieses Problem für Langwaffenschützen zu lösen, ab 2021 eine Langwaffenbahn für KK in Bergeborbeck angemietet. Das Training dort ist während des KW-Trainings am Montag möglich. Bitte sorgt dafür, das eine Standaufsicht vor Ort ist.
Außerdem ist auf der Web-Seite des RSB die jeweils aktuelle Version des Antrages für Waffen zu finden.
ES WIRD NUR DIE JEWEILS GÜLTIGE, AKTUELLE VERSION BEI ANTRÄGEN BEARBEITET!
Mitgliedsbescheinigungen für die Behörde
Da damit zu rechnen ist, das in der nächsten Zeit wieder Anfragen der Behörden zur Mitgliedschaft in Verein und Verband nachgefragt werden, werden die betroffenen Mitglieder gebeten bitte rechtzeitig
die Bescheinigung beim Vorstand nachzufragen. Der Vorstand benötigt ggf ein paar Tage, um die Bescheinigungen auszustellen.
Da sich die Behörde auch das Schiessbuch als Nachweis (in der Bescheinigung wird darauf verwiesen) vorlegen läßt, weisen wir noch einmal darauf hin, das Eintragungen in das Schiessbuch nur bei Teilnahme am Training/Wettkampf vorgenommen werden.
Wir weisen aber darauf hin das die, teilw. von den Behörden entwickelten Formulare nicht ausgefüllt werden können, da dort Eintragungen vom Verein gemacht werden sollen die wir nicht so bestätigen können. Die Schützen müssen den Nachweis über die Trainingseinheiten über ihr Schießbuch führen.
In unserer Schießkladde tragen sich die beim Training anwesenden Schützen selbst ein. Bitte beachten, das die Kladde vom Vorstand geführt bzw. verwahrt wird – bei Abwesenheit ist eine Eintragung in eine Liste möglich, die im Schließfach des Vereins verwahrt und nachträglich in die Schießkladde eingefügt wird.